logo

Datenschutz ernst nehmen

Die Einhaltung der neuen EU-Datenschutzver­ord­nung gilt nicht nur für große Unternehmen. Auch kleine betriebliche Einrichtungen sind von den neuen Regelungen betroffen.

Die Umsetzung der DS-GVO liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers. Sollten Sie sich mit den neuen Richtlinien nicht vollumfänglich auskennen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Einhaltung der DS-GVO.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue DS-GVO als einheitliche europäische Verordnung, die den freien Datenverkehr in Europa sichern soll. Im wesentlichen bezieht sich die Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und auch durch öffentliche Stellen. Das Ziel der EU-Daten­schutz­ver­ord­nung ist die Verbesserung der Verbraucherrechte und ist für alle Unternehmen verbindlich. Bei einem Verstoß gegen die DS-GVO drohen dem betreffenden Unternehmen hohe Geldbußen.

Hier kann Q-4-U Ihr Unternehmen/Handwerksbetrieb mit der aktuellen Verordnung vertraut machen und die daraus resultierenden Anforderungen mit Ihnen gemeinsam umsetzen.
Darüber hinaus kann unser Datenschutz-Beauftragter Sie über aktuelle Änderungen ständig aktuell halten.

consulting